Uwe F. W. A. Sprenger

Behördliche Unterlagen

Ein Grundbuchauszug sollte grundsätzlich vorhanden sein. Er darf nicht älter als 6 Monate sein. Dieser kann aber erst angefordert werden, wenn feststeht, dass eine Finanzierung beantragt werden kann. Vorab reichen ältere Auszüge betreffend Abteilung I und Abteilung II. Ein Auszug aus der Flurkarte sollte nicht fehlen und bei einer Eigentumswohnung ist die Teilungserklärung ein wichtiges Dokument.

Das Amtsgericht mit dem Grundbuchamt

 

 

 

 Bei Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie ist der Energieausweis unumgänglich. Ohne Energieausweis ist ein Finanzierung nicht darzustellen. Bei einem Kauf hat in der Regel der Verkäufer sämtliche Unterlagen beizubringen. Dies ist leider oft nicht der Fall. Die Banken geben eine umfassende Aufstellung der Unterlagen, die vorliegen müssen. 

Der energetische Zustand und das Alter der Immobilie, sowie die Anzahl der Wohneinheiten bestimmen den Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises sind unterschiedlich hoch. In der Regel liegen sie um 100 €.